Ortner Consulting Karlsruhe Vermögensmanagement
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Ortner Consulting Karlsruhe Vermögensberatung Fondsberatung
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Dipl.-Kfm. Marius Ortner

Marius Ortner Finanzberater
  • Jahrgang 1968, verheiratet, 2 Kinder
  • BWL-Studium in Mannheim
  • Gründung OrtnerConsulting im Februar 2004
  • Zuvor 6 Jahre als Berater bei einem führenden Finanzdienstleister für Akademiker und gehobene Privatkunden (Financial Consultant)
  • Zertifizierter Ruhestandsplaner (HLA) in Kooperation mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren und Gutachtern
  • Zertifizierter Biometrie-Spezialist (HLA)
  • Zertifizierter Nachhaltigkeitsberater (HLA)
  • Langjährige Erfahrung im Bereich Family Office

Strategie und Unabhängigkeit leben

Eine gute Finanzberatung ist heutzutage in vielerlei Hinsicht zeitintensiv und teilweise auch umständlich geworden. So sind beispielsweise umfängliche Einverständniserklärungen zwingend notwendig, was auf den ersten Blick irritierend erscheinen kann.
Auch die Suche nach dem optimalen „Finanzprodukt“ gestaltet sich durch neue Gesetze schwieriger und beratungsintensiver. Umso wichtiger ist es, sich auf einen erfahrenen und kompetenten Berater verlassen zu können, der nicht nur die „Fallstricke“ des Marktes kennt, sondern komplexe Themen auf das Wesentliche reduzieren vermag. Ziele meiner Beratungsdienstleistung sind zum einen, meinen Mandanten einen detaillierten Marktüberblick zu ermöglichen, zum anderen aber auch die relevanten Bereiche strukturiert zu besprechen, damit das Verständnis für die Finanzbranche hergestellt wird. Regelmäßige Check-up-Gespräche sind gewünscht und vervollständigen ein flexibles Finanzkonzept zur Erreichung der gesetzten Ziele sowie von im Zeitverlauf entstehenden Synergie-Effekten.

Sie haben Interesse oder weitere Fragen: Nutzen Sie bitte einfach unser Online-Kontaktformular und ich rufe Sie zurück.

Langjährige Partner der Bürogemeinschaft unabhängiger Finanzberater


Alle fünf Beraterkollegen der Bürogemeinschaft unabhängiger Finanzberater in Karlsruhe (Kaiserstraße 235) und Mannheim (Petersauer Straße 9) stehen mit ihrem KnowHow und Ihrem Engagement ein. Wir alle gehören zum "Think Tank" der Bürogemeinschaft und entwickeln gemeinsam Strategien und Konzepte für unsere Mandanten, um den gesamten Finanzmarkt für Sie verständlich und zielorientiert aufzubereiten.

FH Finanzplanung

Frank Hogenmüller
Frank Hogenmüller
http://www.fh-finanzplanung.de

TM Invest

Thorsten Meyer
Thorsten Meyer
http://www.tm-invest.de

Minet Finanzplanung

Bernd Minet
Bernd Minet
http://www.minet-finanzplanung.de

Schenk Finanz

Dr. Walter Schenk
Dr. Walter Schenk
http://www.schenk-finanz.de

Steinmann Finanz

Dr. Walter Schenk
Wolfgang Steinmann

Weitere Partner

Auf der Seite Links finden Sie weitere Partner von uns.


Netzwerk der Partner der Bürogemeinschaft unabhängiger Finanzberater

Offenlegungsverordnung mit Informationspflichten für 34f-Vermittler im Bereich Nachhaltigkeit/ESG

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, berücksichtige ich im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, beziehe ich je nach Kundenwunsch nicht in meine Empfehlungen ein. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stelle ich gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für mich erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde mich gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 Offenlegungsverordnung)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nicht oder nur bedingt berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage jedoch berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit bin ich jedoch nicht verantwortlich. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird ggfls. eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungsverordnung)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?

Umwelt:

Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken. Physische Risiken ergeben sich z.B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können der Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten sein. Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

Soziales:

Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.

Unternehmensführung:

Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html